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Wie sehen die Leistungen der stationären Pflege aus?Stationäre Pflege, bedeutet zunächst, dass die Pflegeperson nicht mehr zu Hause betreut werden kann. Da dies meist mit höheren Kosten verbunden ist, bestehen auch vergleichsweise höhere Ansprüche an die Pflegeversicherung. Angesichts durchschnittlicher Kosten von 3.300 Euro für einen stationären Pflegeplatz drängt sich die Frage der Finanzierbarkeit förmlich auf. Vorsorge kann auch im fortgeschrittenen Alter betrieben werden, angesichts der sich verändernden Altersstruktur sogar ein Muss. Leistungen aus Stationäre PflegePflegebedürftige, die in einem Heim leben, unterliegen auch der Pflicht sich von Gutachtern des Medizinischen Dienstes in eine der drei Pflegestufen einordnen zu lassen. Sie erhalten entsprechend dieser Einstufung Leistungen aus der Pflegeversicherung:
Dabei handelt es sich um Pauschalbeträge für die Kosten der stationären Grundpflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege. Diese Kosten der stationären Pflege sind bis zur Höhe des jeweiligen Pauschalbetrags abgedeckt. Zusätzlich zur stationären Pflege anfallende Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim, so genannten Hotelkosten müssen von dem Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen grundsätzlich selbst tragen. Soweit die Investitionskosten der Einrichtung nicht durch öffentliche Fördermittel in vollem Umfang gedeckt sind, kann die Pflegeeinrichtung den nicht gedeckten Teil den Pflegebedürftigen gesondert in Rechnung stellen. Unterbringung von PflegebedürftigenGrundsätzlich dürfen Pflegebedürftige frei entscheiden, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung gepflegt werden möchten. Entscheiden sie sich für eine stationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, kann nur auf die Leistungen der Pflegeversicherung Anspruch, die ihm auch bei häuslicher Pflege zustehen würden. Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben in den Pflegebedürftigkeits- Richtlinien folgende Kriterien für die Erforderlichkeit der stationären Pflege festgelegt:
Bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III wird die Erforderlichkeit der stationären Pflege unterstellt.
Weitere Informationen zur Pflegeversicherung
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