|
HOME
Impressum
|
|||||
Wer ist pflegebedürftig? Die Definition per Gesetz:"Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen." Lücke der Definition: PflegebedürftigDas Gesetz schließt dabei keinen allgemeinen Betreuungsbedarf bzw. keine vorübergehend notwendige Hilfe wie zum Beispiel zeitweilige Hilfsbedürftigkeit nach einem sturzbedingten Knochenbruch ein. Es wurden vom Gesetzgeber Krankheiten bzw. Behinderungen benannt, die einen regelmäßigen Hilfebedarf verursachen können, dazu gehören:
Auch der Bedarf an Hilfe wird in Regelungen festgehalten, so stellt eine "pflegerische Hilfeleistung" im Sinne der Pflegeversicherung eine Hilfeleistung dar, die "einen hilfebedürftigen Menschen bei seinen alltäglichen Verrichtungen unterstützen. Ihn anleiten oder beaufsichtigen oder, wenn es nicht anders geht, diese Verrichtungen teilweise oder ganz zu übernehmen." Die pflegerische Hilfe bei den im Gesetz so genannten "gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen" ist in vier Bereiche - Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Haushalt - eingeteilt. Die ersten drei Bereiche gelten als "Grundpflege". Im Einzelnen sind folgende Tätigkeiten gemeint:
Voraussetzung für die Anerkennung als Pflegebedürftiger ist: Bis alle diese Punkte von der Pflegeversicherung geprüft sind, kann einige Zeit vergehen - es kann demnach sinnvoll sein, ein finanzielles Polster aufzubauen um eventuell ausstehenden Begutachtungen bei Pflegebedürftigkeit durch Ärzte ohne einen größeren Verzehr des Erspartem entgegen zu sehen. Zusätzliche private Vorsorge bringt psychische Entlastung und hilft frühzeitig Hilfsleistungen zu erhalten.
Weitere Informationen zur Pflegeversicherung
|
|||||