|
HOME
Impressum
|
|||||||||||||||
Was beinhaltet die häusliche Pflege?Personen, die finanzielle Unterstützung im Rahmen der häuslichen Pflege erhalten, dürfen nicht in einer Pflegeeinrichtung wohnen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf unterstützende Sachleistungen, die sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richten. Sachleistungen bestehen im wesentlichen aus ambulanter Pflege durch geschultes Personal, die Kosten dafür werden bis zu festgesetzten Höchstbeträgen von der Pflegeversicherung übernommen - alle weiteren Kosten der häuslichen Pflege trägt der Einzelne selbst. Häusliche PflegeFür eine häusliche Pflege besteht nicht die Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige in seinem eigenen Haushalt gepflegt wird. Dies kann auch ein anderer Haushalt sein, beispielsweise von Angehörigen, oder ein Altenwohnheim oder Altenheim sein. Leistungen bei häuslicher Pflege sind nur ausgeschlossen, wenn es sich bei der Einrichtung, in der der Pflegebedürftige betreut wird, um ein Pflegeheim handelt. Oftmals sind jedoch Familien mit der Pflege ihrer Angehörigen stark überlastet, sowie körperlich als auch psychisch. Dennoch möchten Sie die pflegebedürftige Person nicht in einem Heim unterbringen, wenn eine häusliche Pflege möglich ist. Um diese Belastung zu verringern, gibt es die Möglichkeit, ausländische Haushaltshilfen und Pflegekräfte zu beschäftigen. War es bis vor kurzem nur möglich, eine bspw. polnische Haushaltshilfe für sich arbeiten zu lassen, so kann man nun auch eine qualifizierte Pflege aus Polen in der eigenen Wohnung bekommen. Sehr oft gibt es diesen Service in einer 24h - Betreuung. Das heißt, die Pflegekraft wohnt mit in der Wohnung der zu betreuenden Person, ist also 24 Stunden vor Ort in Bereitschaft. Die 24 Std.-Pflege und Betreuung erfolgt durch zwei Personen, die im Wechselzyklus arbeiten. Sachleistungen bei der häuslichen PflegeDie Pflegeversicherung gibt der häuslichen Pflege eindeutigen Vorrang vor einer stationären Betreuung. Deshalb bilden die Leistungen zur Verbesserung der Bedingungen der häuslichen Pflege den Schwerpunkt der Gesetzgebung. Dazu gehört die Unterstützung der pflegenden Angehörigen durch professionelle Pflegekräfte. Die Leistungen der ambulanten Dienste (im Gesetzestext als "Sachleistung" bezeichnet) machen es aber auch vielen allein lebenden Pflegebedürftigen möglich, trotz ständigen Hilfebedarfs weiter in ihrer Wohnung leben zu können. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit können als Sachleistung Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Die monatlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung für häusliche Pflege betragen hierzu:
Voraussetzung für einen Anspruch auf Sachleistung ist, dass die Pflegeleistungen von ambulanten Pflegediensten erbracht werden, mit denen die Pflegekassen oder die für sie tätigen Verbände Verträge abgeschlossen haben (zugelassene Leistungserbringer). Werden Pflegeleistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern in Anspruch genommen, handelt es sich um einen Fall der selbst sichergestellten Pflege, für den die Pflegeversicherung das Pflegegeld vorsieht. Kosten für häusliche Pflege sind sicherlich von unterschiedlichen örtlichen Faktoren abhängig, ausfallende Rentenerhöhungen und demographische Veränderungen sollten aber bei der Überlegung hinsichtlich Finanzierbarkeit der Pflege bedacht werden. Private Vorsoge kann hier eine sinnvolle Ergänzung darstellen, auch wenn Sie erst in späteren Jahren abgeschlossen worden ist, sichert sie doch zuverlässig ab.
Weitere Informationen zur Pflegeversicherung
|
|||||||||||||||